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»Wie wirklich ist die Wirklichkeit?«, fragt der Kommunikationswissenschaftler und Psychoanalytiker Paul Watzlawick in seinem gleichnamigen Buch. Er kommt zu dem Schluss, dass Wirklichkeit ein kollektives Konstrukt und daher leicht zu beeinflussen ist. Auch Marken üben einen großen Einfluss auf unsere Wirklichkeitsvorstellung aus. Für uns Grund genug, die Welt der Marken zu hinterfragen und zu kommentieren. Unser ›brandview blog‹ gibt allen Lesern und Marken-Professionals die Möglichkeit, die Artikel zu kommentieren und zu diskutieren – wir freuen uns über Ihren Beitrag.

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22. Juli 2010

» Der Tanz um den goldenen Hasen

Lindt vs. Riegelein – der Streit um die Verwechselungsgefahr der Schokoladen-Osterhasen geht weiter. Hier geht es nicht nur um eine markenrechtliche Grundsatzfrage, nein, hier geht es um Geld, nämlich um 450.000 Euro.

Der Süsswaren-Hersteller Lindt Sprüngli fordert Schadensersatz und würde am liebsten erreichen, dass die Riegelein-Hasen nicht mehr verkauft werden dürfen – zu ähnlich sollen sie sich sehen. Ich persönlich habe die Hasen noch nie verwechselt. Gut, beide sitzen oder hocken, wie es Häschen nun mal so tun. Aber der eine, der Schweizer Lindt-Hase nämlich, trägt ein echtes rotes Halsbändchen mit einem echten Glöckchen daran, das Papier ist Gold schillernd. Der Konkurrent aus Mittelfranken hingegen ist in bronzefarbene Folie gewickelt und statt Glöckchen trägt er eine Schleife, und die ist nur aufgedruckt. Außerdem tragen beiden ihren jeweiligen Firmennamen, quasi als Tattoo, am Hinterlauf. Und spätestens an der Kasse oder beim Reinbeißen weiß man, zu welchem Hasen man gegriffen hat…

Befand das Oberlandgericht Frankfurt am Main noch, die beiden 3D-Sitzhasen seien »nicht hinreichend ähnlich«, so hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil aufgehoben. Denn hier hält man »den Gesamteindruck für nicht zutreffend ermittelt«. Merkwürdige Begründung, zumal eine eigene Beurteilung gar nicht erst möglich war, denn der betreffende Riegelein-Hase war verschwunden, stand also zur Begutachtung nicht zur Verfügung. »Er befand sich nicht mehr in den Akten«, hieß es. Hm, das lässt Raum für Spekulationen: Ist er geschmolzen, was bei diesen Temperaturen nur allzu verständlich wäre? Kann nicht sein, denn dann läge ja noch das Einwickelpapier zur Ansicht bereit. Oder hat sich etwa ein Gerichtsdiener, unter dessen Obhut der Hase gestellt wurde, an dem glänzenden Tier vergriffen? Wie dem auch sei, das Oberlandgericht muss sich der Hasenprüfung nochmals annehmen.

2001 wurde der Lindt Goldhase als dreidimensionale Marke inklusive der beschriebenen Kennzeichen eingetragen. Seitdem wird gestritten. Der Geschäftsführer des Konkurrenten, Peter Riegelein, hält dagegen: »Lindt sei keineswegs der Erfinder der sitzenden Goldhasen«. Man selbst würde, wie andere Firmen auch, seit den 1950er Jahren diese altbewährte Form der Hasen aus Schokolade herstellen. Mit Verwechslungsgefahr hätte das nichts zu tun, eher mit einem Monopolanspruchsdenken von Lindt.

Wirklich zum Verwechseln ähnlich, gar dreiste Plagiate gibt es viele. Nicht alle treffen sich vor Gericht, nicht viele fordern Schadensersatz. Aber auf der Konsumgüter Messe ›Ambiente‹ wird jedes Jahr ein Schmähpreis vergeben, ein schwarzerZwerg mit goldener Nase. Ob Spielzeugmähdrescher, Eiswürfelbehälter oder Liebeskugeln – die dreistesten Produktfälschungen finden Sie hier: Plagiarius 2010

Ich denke, diesen Zwerg wird keiner der Schoko-Hersteller bekommen, aber unseren Osterhasen-Herstellern geht es wohl weniger um Preise. Denn bei 127 Millionen verkauften Schokohasen allein in diesem Jahr in Deutschland ist klar, dass sich die Verdrängung eines Mitbewerbers schon aus ökonomischen Gründen lohnt und so streiten die Osterhasen-Hersteller weiter.

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