Lindt vs. Riegelein – der Streit um die Verwechselungsgefahr der Schokoladen-Osterhasen geht weiter. Hier geht es nicht nur um eine markenrechtliche Grundsatzfrage, nein, hier geht es um Geld, nämlich um 450.000 Euro.
Der Süsswaren-Hersteller Lindt Sprüngli fordert Schadensersatz und würde am liebsten erreichen, dass die Riegelein-Hasen nicht mehr verkauft werden dürfen – zu ähnlich sollen sie sich sehen. Ich persönlich habe die Hasen noch nie verwechselt. Gut, beide sitzen oder hocken, wie es Häschen nun mal so tun. Aber der eine, der Schweizer Lindt-Hase nämlich, trägt ein echtes rotes Halsbändchen mit einem echten Glöckchen daran, das Papier ist Gold schillernd. Der Konkurrent aus Mittelfranken hingegen ist in bronzefarbene Folie gewickelt und statt Glöckchen trägt er eine Schleife, und die ist nur aufgedruckt. Außerdem tragen beiden ihren jeweiligen Firmennamen, quasi als Tattoo, am Hinterlauf. Und spätestens an der Kasse oder beim Reinbeißen weiß man, zu welchem Hasen man gegriffen hat… (weiterlesen…)
